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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH (FN 271257 h)

Oberkolbnitz 13, 9815 Kolbnitz

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Vertrags- und Geschäftsverbindungen zwischen der Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH und den jeweiligen Vertrags- bzw. Geschäftspartnern, im Folgenden kurz „Kunde(n)“ genannt. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültige Fassung.
Diese AGB gelten ausschließlich. Sofern die AGB eines Kunden diesen AGB entgegenstehen bzw. widersprechen, wird diesen Punkten bereits jetzt widersprochen. Solche AGB haben nur dann Geltung, wenn den betreffenden Punkten selbst schriftlich zugestimmt wurde. Sofern die AGB des Kunden mit den AGB der Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH im Widerspruch stehen, sind alleine die AGB der Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH gültig. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass seine AGB nachrangig behandelt werden.

 

§ 2 Vertragsschluss

Sämtliche Angebote der Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH sind freibleibend und unverbindlich.Sie dienen lediglich zur Übersicht. Ein Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn die Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH dem Kunden gegenüber schriftlich erklärt, dass das Angebot als verbindlich gilt oder die Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH über Ersuchen des Kunden mit der Tätigkeit beginnt.

 

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bei derMetallbau Wilhelmer Projekt GmbH. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich und schonend zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich weiters, Zugriff von dritter Seite auf die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere auch von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, der Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH umgehend mitzuteilen. Dies betrifft ebenso etwaige Beschädigungen an der Ware. Der Kunde verpflichtet sich auch, alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Investitionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. Weiters ist die Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden umgehend vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Im Übrigen verpflichtet sich der Kunde auch, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes weder weiterzuveräußern, noch sonst Rechte an der Ware an Dritte einzuräumen. Ebenso ist jede Veränderung der Ware vertragswidrig, solange die Ware noch nicht bezahlt bzw. der Eigentumsvorbehalt aufrecht ist.

 

§ 4 Gefahrenübergang, Gewährleistung, Schadenersatz, Verjährung

Der Kunde übernimmt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe. Sofern die Übergabe der Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt vorgenommen wird, beginnt die Übergabe und somit der Gefahrenübergang zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an diese. Die Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH leistet für Mängel der Ware, sofern sie zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren, zunächst Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Der Kunde verpflichtet sich Mängel sofort nach deren Kenntnis der Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Es wird vereinbart, dass der Kunde die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, die im Zusammenhang mit der Gewährleistung stehen, übernimmt. Dies betrifft insbesondere den Mangel selbst sowie die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr für bewegliche und zwei Jahre für unbewegliche Sachen. Sie endet jedenfalls mit Ablauf von zwei Jahren nach der Übergabe. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen die Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH verjähren grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber nach Ablauf von 2 Jahren nach der Übergabe. Auch ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies betrifft nicht nur die Arbeiten der Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH, sondern auch deren Erfüllungsgehilfen.

 

§ 5 Zustellungen, Adressänderungen

Der Kunde gibt zu Beginn der Kontaktaufnahme seine Adresse und sonstigen Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail, etc.) bekannt. Der Kunde verpflichtet sich allfällige Änderungen seiner Adresse oder Kontaktdaten umgehend der Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH mitzuteilen, solange das Vertragsverhältnis bzw. auch die Gewährleistungs- und Schadenersatzfrist offen ist. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so gilt die Zustellung an die ursprünglich bekannte Adresse bzw. die diesbezüglichen Adressdaten als für die Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH für gültig, sodass auch ein Schriftverkehr an eine solche Adresse als zugestellt gilt.

 

§ 6 Preise / Zahlungsbedingungen

Die jeweiligen Preise ergeben sich entweder aufgrund der geltenden Abrechnungspraxis der Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH oder aufgrund von verbindlichen Angeboten. Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Zahlungen immer sofort bei Zugang der Rechnung, spätestens jedoch binnen 14 Tagen zur Einzahlung zu bringen. Spätestens nach Ablauf von 14 Tagen tritt Zahlungsverzug ein. Für diesen Fall gelten 12% Verzugszinsen als vereinbart. Festgehalten wird, dass der jeweils in Rechnung gestellte Betrag, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, ohne Abzug eines Skonto zur Einzahlung zu bringen ist. Eine Aufrechnung wird ausdrücklich ausgeschlossen , es sei denn, sie wurde vorher schriftlich vereinbart.

 

§ 7 Mahn- und Inkassospesen

Die Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH ist nicht verpflichtet, offene Rechnungsposten einzumahnen. Sollte sie dennoch einen solchen Mahnbrief versenden, so fallen hierfür pauschale Mahnkosten von € 10,00 pro Mahnbrief an. Mit Zahlungsverzug ist die Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH berechtigt ein Inkasso- bzw. Anwaltsbüro mit der Eintreibung der offenen Forderung zu beauftragen. Die diesbezüglichen Kosten fallen dem säumigen Schuldner und somit dem Kunden zu.

 

§ 8 Abtretungs- und Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist generell nicht berechtigt, eventuelleForderungen gegenüber der Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH aufzurechnen. Ebenso ist der Kunde nicht befugt, eventuelleForderungen gegenüber der Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH an Dritte abzutreten. Eine solche Forderungsabtretung ist gegenüber der Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH rechtsunwirksam.

 

§ 9 Vertraulichkeit

Die Kunden verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie von der Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH erhalten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten verschlossen zu halten. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

§ 10 Gültigkeit der ÖNORM B 2110

Zwischen der Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH und deren Geschäftspartnern wird vereinbart, dass die Bauwerkvertragsnorm (ÖNORM) B 2110 zur Anwendung kommt. Die ÖNORM B 2110 beziehungsweise einzelne Bestimmungen daraus gelten ausdrücklich.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung gilt jene als vereinbart, die der Bestimmung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH am Nächsten kommt.

 

§ 12 Mündliche Nebenabreden

Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Fristsetzungen, Mängelrügen etc., insbesondere auch von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen für die Gültigkeit der Schriftform. Wurde keine Schriftform eingehalten, so sind die betreffenden Nebenabreden für die Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH nicht verbindlich und daher rechtsunwirksam.

 

§ 13 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Vertragssprache

Als Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen der Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH und seinen Kunden wird als ausschließliche Zuständigkeit Villach vereinbart, wobei es der Metallbau Wilhelmer Projekt GmbH freisteht, auch einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen.
Weiters wird die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechtes mit Ausschluss der Verweisungsnormen und die deutsche Vertragssprache vereinbart.

 

Kolbnitz, am 24. April 2008